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unter 06347/2616
B.13.2.1 Deckliste
Satzung des Lipizzaner Zuchtverband Deutschland e.V. gemäß EU-Tierzuchtverordnung VO (EU) 2016/1012 Beschluss 05.09.2021
Seite 21 / 26
Jeder Hengsthalter ist verpflichtet, für jeden Hengst und Kalenderjahr alle Sprünge in Form einer Liste
zusammenzufassen und diese Liste dem Verband bis zum 31.10. eines jeden Kalenderjahres
vorzulegen.
Fristüberschreitung haben folgende Konsequenzen zur Folge:
- bei verspäteter Einsendung innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Frist erfolgt eine Abmahnung
- bei verspäteter Einsendung nach mehr als 30 Kalendertagen nach der Frist wird eine Gebühr gemäß
Gebührenordnung des Verbandes fällig.
Download der Deckliste HIER
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