Zuchtbuchordnung LZD:
B.11.2.1 Transponder
Die zur Kennzeichnung erforderlichen Transponder
werden vom Verband ausgegeben und müssen im
Sinne der DVO (EU) 2021/963 in Verbindung mit
§ 44 der ViehVerkehrsVO codiert sein
Den Antrag auf Zustellung eines Transponders finden Sie HIER
Sollte Ihr Fohlen aus gesundheitlichen Gründen in eine Klinik müssen, Sie aber noch keinen Transponder bestellt haben/besitzen, setzen Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung. Wir teilen Ihnen dann umgehend Ihre Nummer mit und registrieren die Vergabe in der zuständigen Datenbank.