Telefonischer Kontakt: Mo, Mi und Fr zw 17.00 und 19,00 Uhr
unter 06347/2616
Zuchtbuchordnung LZD:
B.9.1 Equidenpass inkl. Tierzuchtbescheinigung
Antrag auf Erstellung eines Equidenpasses inkl. Tierzuchtbescheinigung
Mit der Fohlenmeldung beantragt der Züchter die Erstellung des
Equidenpasses inkl. Tierzuchtbescheinigung für das Fohlen inklusive
der Identifizierung und Kennzeichnung.
Der Equidenpass inkl. Tierzuchtbescheinigung dient als Dokument zur
Identifikation von Pferden nach der Viehverkehrsverordnung und ist für alle
eingetragenen Fohlen auszustellen. Der Verband, der ein genehmigtes
Zuchtprogramm durchführt und in dessen Zuchtbuch das Tier eingetragen
ist, stellt auf Antrag des Pferdebesitzers bzw. auf Grund der Fohlenmeldung
durch den Züchter den Equidenpass inkl. Tierzuchtbescheinigung gemäß
Artikel 30 und 32 VO (EU) 2016/1012 in Verbindung mit der DVO (EU) 2021/963 aus
Den entsprechenden Antrag finden Sie HIER
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